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FAQ: Besteuerung

** Hinweiswarnung.** Bitte beachten Sie, dass die folgenden Richtlinien keine steuerliche, rechtliche oder sonstige professionelle Beratung darstellen und nicht als solche verwendet werden dürfen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung aller Prodigi-Kunden, alle gesetzlichen und umsatzsteuerlichen Anforderungen für die Ausstellung von Umsatzsteuer- oder Mehrwertsteuerrechnungen in Bezug auf Ihre Verkaufstransaktionen zu erfüllen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie der Inhalt einer Rechnung aussehen soll, die Sie Ihren Kunden ausstellen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden. Prodigi kann Sie nicht mit Rechts- oder Steuerberatung unterstützen, da wir keine Buchhalter oder Rechtsexperten sind, und wir betonen, dass keines der folgenden Punkte als professionelle Beratung angesehen werden kann.

Wie werden Umsatzsteuern und/oder Mehrwertsteuer auf unsere Rechnungen angewendet?

Alle auf unserer Plattform angezeigten Einstandspreise verstehen sich zuzüglich Steuern. Ihre Bestellung bei uns kann dann lokalen Umsatzsteuersätzen unterliegen, abhängig von den folgenden Bedingungen:

  • wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat;
  • wo der Artikel gedruckt ist;
  • wohin der Artikel versandt wird; und
  • und im Falle der Mehrwertsteuer, ob Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist.

Die gesamte Logik für die Anwendung und Erhebung der korrekten Umsatzsteuern für jede Ihrer Bestellungen wird automatisch von unserer Plattform bestimmt, wenn jede Bestellung aufgegeben wird.

Wie funktioniert die Mehrwertsteuer in der EU?

Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, gibt es nationale Mehrwertsteuer-Registrierungsschwellen, die von jedem einzelnen Land in der Europäischen Union festgelegt werden.

Die Grundregeln lauten wie folgt:

  • Einzelhändler können unter ihrer lokalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an Privatpersonen in anderen EU-Staaten verkaufen und ihre Wohnung belasten MwSt.-Satz. Für Prodigi bedeutet dies, dass wir UK mit 20% zu unseren Rechnungen hinzufügen.
  • Sobald Einzelhändler die jährliche Mehrwertsteuerschwelle für den Fernabsatz des jeweiligen EU-Landes überschritten haben, müssen sie sich in diesem Land als gebietsfremder Mehrwertsteuerhändler registrieren lassen.
  • Sie können dann weiter verkaufen, müssen aber den lokalen Mehrwertsteuersatz berechnen, wenn sie in diesem Land handeln.

Wenn ein nicht in der EU ansässiges Unternehmen unter diesen Schwellenwerten verkauft, muss es sich nicht für MwSt..

Sobald diese Grenzwerte innerhalb desselben Kalenderjahres überschritten werden, muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden. Jedem Mitgliedsland der EU steht es frei, seine eigene Registrierungsschwelle für den Fernabsatz festzulegen.

In der folgenden Tabelle sind die Grenzwerte für 2019 für jedes Land aufgeführt.

Österreich 35.000€
Belgien 35.000€
Bulgarien 70.000 BGN
Kroatien HRK 270.000
Zypern 35.000€
Tschechische Republik 1.140.000 CZK
Dänemark DKK 280.000
Estland 35.000€
Finnland 35.000€
Frankreich 35.000€
Deutschland 100.000€
Griechenland 35.000€
Ungarn 8.800.000 HUF
Irland 35.000€
Italien 35.000€
Lettland 35.000€
Litauen 35.000€
Luxemburg 100.000€
Malta 35.000€
Niederlande 100.000€
Norwegen N/A
Polen PLN 160.000
Portugal 35.000€
Rumänien RON 118.000
Slowakei 35.000€
Slowenien 35.000€
Spanien 35.000€
Schweden 320.000 SEK
Schweiz N/A
Vereinigtes Königreich £70.000

Sobald die Mehrwertsteuer in einem neuen Land registriert ist, werden die EU-Vorschriften zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu befolgen sein. Dazu gehört die Sicherstellung, dass Rechnungen gemäß den lokalen Gesetzen ausgestellt werden. Regelmäßige Umsatzsteuererklärungen müssen auch in den jeweiligen Ländern eingereicht werden.

Zusätzlich zu den Mehrwertsteuererklärungen können Einzelhändler auch aufgefordert werden, separate Intrastat-Einreichungen (in denen die von ihrem Heimatstaat in den Staat ihres Kunden versandten Waren detailliert beschrieben werden) auszufüllen, sobald der Wert der Waren einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.

Die Intrastat-Schwellenwerte nach Ländern sind wie folgt:

Land Ankünfte vereinfacht voll Dispatches vereinfacht voll
Österreich 750.000 € 12 Mio. € 750.000 € 12 Mio. €
Belgien 1 Mio. € 25 Mio. € 1,5 Mio. € 25 Mio. €
Bulgarien 280.000 BGN 11,7 Mio. BGN 460.000 BGN 5,6 Mio. BGN
Kroatien - 1,2 Mio. HRK - 2,2 Mio. HRK
Zypern 55.000 € 5,8 Mio. € 160.000 € 1,85 Mio. €
Tschechische Republik 12 Mio CZK - 12 Mio CZK -
Dänemark 5 Mio DKK - 6,7 Mio DKK -
Estland 130.000 € 6 Mio. € 230.000 € 5,5 Mio. €
Finnland 600.000 € - 600.000 € -
Frankreich - 460.000 € - 460.000 €
Deutschland 500.000 € 46 Mio € 800.000 € 38 Mio €
Griechenland 90.000 € - 150.000 € -
Ungarn 100 Mio HUF 14 Mrd. HUF 170 Mio HUF 5 Mrd. HUF
Irland 635.000 € - 500.000 € -
Italien - - - -
Lettland 100.000 € 4 Mio. € 200.000 € 2,5 Mio. €
Litauen 170.000 € 6 Mio. € 280.000 € 3 Mio. €
Malta - 700 € - 700 €
Niederlande 1 Mio. € - 800.000 € -
Polen 2 Mio. PLN 93 Mio PLN 4 Mio. PLN 50 Mio PLN
Portugal 250.000 € 6,5 Mio. € 350.000 € 5 Mio. €
Rumänien 900.000 RON 20 Mio. RON 900.000 RON 10 Mio. RON
Slowakische Republik - 400.000 € - 200.000 €
Slowenien 200.000 € 9 Mio. € 120.000 € 4 Mio. €
Spanien - 400.000 € - 400.000 €
Schweden 4,5 Mio SEK - 9 Mio. SEK -
Vereinigtes Königreich 250.000 £ 24 Millionen Pfund 1,5 Millionen Pfund 24 Millionen Pfund

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag zum Thema MwSt. und Ausdruck auf Anfrage.

Wie hoch sind die jährlichen EU-Schwellenwerte für den Fernabsatz der Mehrwertsteuer?

Jedem Mitgliedsland der EU steht es frei, seine eigene Registrierungsschwelle für den Fernabsatz festzulegen.

In der folgenden Tabelle sind diese Grenzwerte für jedes Land aufgeführt:

Österreich 35.000 €
Belgien 35.000 €
Bulgarien 70.000 BGN
Kroatien HRK 270.000
Zypern 35.000 €
Tschechische Republik 1.140.000 CZK
Dänemark DKK 280.000
Estland 35.000 €
Finnland 35.000 €
Frankreich 35.000 €
Deutschland 100.000 €
Griechenland 35.000 €
Ungarn 8.800.000 HUF
Irland 35.000 €
Italien 35.000 €
Lettland 35.000 €
Litauen 35.000 €
Luxemburg 100.000 €
Malta 35.000 €
Niederlande 100.000 €
Norwegen N/A
Polen 160.000 PLN
Portugal 35.000 €
Rumänien 118.000 RON
Slowakei 35.000 €
Slowenien 35.000 €
Spanien 35.000 €
Schweden 320.000 SEK
Schweiz N/A
Vereinigtes Königreich £70.000

Was ist der Umsatzsteuer-Nexus?

Der Umsatzsteuer-Nexus gilt für Unternehmen, die in den USA handeln.

Umsatzsteuer-Nexus ist die Verbindung zwischen einem Verkäufer und einem US-Bundesstaat, die den Verkäufer verpflichtet, die in diesem Staat getätigten Verkäufe zu registrieren, einzuziehen und abzuführen.

Der Begriff wird verwendet, wenn ein Einzelhändler eine physische Präsenz in einem bestimmten Staat hat, gilt aber auch für Online-Händler, wenn sie:

  • Angestellte oder Verkäufer in einem Staat.
  • Lagern Sie Inventar oder Bestand in einem Staat.
  • Überschreiten Sie die wirtschaftliche Schwelle eines einzelnen Staates für den Gesamtumsatz oder die Anzahl der Transaktionen in diesem Staat.

Die Umsatzschwellen variieren zwischen 10.000 und 500.000 US-Dollar Umsatz, und einige Staaten haben überhaupt keine Transaktionsschwelle. Für einen ausgezeichneten Leitfaden zu den Besonderheiten des Umsatzsteuer-Nexus und ob sie für Ihr Unternehmen gelten, empfehlen wir TaxJar’s Umsatzsteuer nach Staat: Economic Nexus Laws Blogbeitrag.

Es liegt in der Verantwortung aller Prodigi-Kunden, sicherzustellen, dass sie alle anwendbaren Umsatzsteuern in die Länder zahlen, in denen sie Transaktionen tätigen.

Welche Auswirkungen hat die Umsatzsteuer auf das Dropshipping in den USA?

Ein Drop-Shipment ist ein Verkauf, bei dem ein Einzelhändler eine Bestellung von einem Endverbraucher annimmt und die Bestellung dann an einen Dritten (z. B. eine [Drucken auf Anfrage] https://www.prodigi.com/) Hersteller oder Druck-API Plattform) und beauftragt den Dritten, den Artikel herzustellen und dann an den Kunden zu liefern.

Wenn es um Umsatzsteuern geht, ist das Drop-Shipping-Fulfillment-Modell aufgrund von Fragen des Nexus, der Produktbeschaffung, des Kundenstandorts und des Standorts unserer Dropshipping-Druck Laboratorien.

Vereinfacht betrachtet umfasst unser Drop-Shipment-Umsatzsteuermodell:

  1. Einzelhändler (Sie), der die Endkundenbestellung entgegennimmt und angemessene Umsatzsteuern erhebt;
  2. Einzelhändler (Sie), der die Bestellung bei der Drop-Ship-Plattform (Prodigi) aufgibt;
  3. Die Drop-Shipping-Plattform (Prodigi) berechnet dem Einzelhändler (Ihnen) die entsprechenden Umsatzsteuern für diese bestimmte Bestellung (Prodigi bestimmt diese automatisch basierend auf den spezifischen Lieferkriterien jeder Bestellung);
  4. Platform (Prodigi) erteilt den Auftrag an das Fertigungslabor;
  5. Das Fertigungslabor (Partner oder Prodigi) berechnet die Plattform für die Bestellung und wendet die korrekten lokalen Umsatzsteuern für die Bestellung an;
  6. Manufacturing Lab (Partner oder Prodigi) Verträge mit einem Kurierpartner, um das Produkt an den Kunden zu liefern.
  7. Das Kurierunternehmen stellt dem Fertigungslabor (Partner oder Prodigi) den Versandservice in Rechnung und wendet die korrekten lokalen Umsatzsteuern auf die Frachtrechnung an.

Wenn der Einzelhändler (Sie) in dem Staat, in dem der Verkauf stattfindet, einen Nexus hat, erhebt der Einzelhändler (Sie) die Umsatzsteuer vom Endkunden, auch wenn der Einzelhändler eine Drop-Shipping-Plattform oder ein Drucklabor eines Drittanbieters mit der Herstellung und Lieferung des Produkts beauftragt.

Prodigi ist immer nur dann für den Umsatzsteuer-Nexus von Plattformtransaktionen verantwortlich, wenn der Einzelhändler (Sie) unsere Zahlungsgateway-Dienste (z. B. über unsere mobilen SDKs) nutzt und wir als Merchant of Record fungieren (siehe “Wie werden Umsatzsteuern gehandhabt, wenn Prodigi als Merchant of Record fungiert?”).

Wie werden Umsatzsteuern gehandhabt, wenn Prodigi als Merchant of Record auftritt?

Wenn Kunden unsere Händler-Zahlungsdienste nutzen (z. B. wenn sie unsere Druckerei nutzen, Mobile SDK-Kasse oder Fotobuch Plattformen), dann wird Prodigi zum Merchant of Record und stellt die finanzielle Beziehung direkt mit dem Endverbraucher her.

Dies bedeutet, dass die Geschäftsbeziehung direkt zwischen dem Verbraucher und Prodigi besteht und somit alle anfallenden Steuern von Prodigi abgewickelt werden. Wenn Kunden ihren Anteil an den Gewinnen aus einer Transaktion ausstellen (z. B. Produktverkaufspreis abzüglich der Kosten der gelieferten Waren), unterliegen die von uns erstellten selbst erstellten Mehrwertsteuerrechnungen der britischen Mehrwertsteuer in Höhe von 20%.

Sobald sich Kunden der britischen Mehrwertsteuerschwelle von £ 70.000 nähern oder diese überschreiten, müssen sie sich für eine britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registrieren, um die Mehrwertsteuer auf Rechnungen zurückzufordern.

Für Transaktionen in den USA hält sich Prodigi an die Economic Nexus-Gesetze, sobald die Transaktionsschwellen für jeden einzelnen Staat überschritten wurden.

Was ist IOSS?

Am 1. Juli 2021 hat die Europäische Union im Rahmen ihrer umfassenderen Mehrwertsteuerreform die Plattform Import One-Stop Shop (IOSS) ins Leben gerufen, um die Deklaration und Zahlung der Mehrwertsteuer für B2C-Importe von außerhalb der EU bis zu einem Wert von 150 EUR zu vereinfachen.

Diese optionale Plattform erfordert, dass Sie sich bei einem einzigen EU-Mitgliedstaat registrieren, um Ihre Umsatzsteuer in der gesamten EU zu verwalten, wodurch die Notwendigkeit entfällt, sich in jedem Land, in das Sie Waren verkaufen, für die Mehrwertsteuer zu registrieren.

Wenn Sie Waren an Verbraucher in der EU verkaufen, bedeutet die Registrierung beim IOSS, dass Sie genaue Mehrwertsteuer für den Kauf vom Verbraucher an der Verkaufsstelle erheben können, die dann in einer regelmäßigen Mehrwertsteuererklärung deklariert und bezahlt werden kann. Sendungen, die eine gültige IOSS-Nummer mit einem inneren Wert von weniger als 150 € enthalten (NB, dies ist nur eine Regelung für Kleinwertwaren), unterliegen daher nicht der Einfuhrumsatzsteuer - da die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Ursprungs der Transaktion erhoben wird - was möglicherweise dazu beiträgt, dass Produkte schneller durch den Zoll gelangen.

Die Registrierung für die IOSS-Plattform ist nicht obligatorisch, und Sie können weiterhin die Mehrwertsteuer auf EU-Importe wie heute deklarieren und zahlen. Sie können Lesen Sie mehr über diese Änderungen auf unserer Website.

Wo kann ich mich für eine IOSS-Nummer registrieren?

Wenn Sie sich von außerhalb der EU für das System registrieren, dann Irland wird als bevorzugte Option angesehen für viele Unternehmen. Die Niederlande sind eine gute Alternative — obwohl anzumerken ist, daß viele Mitgliedstaaten offenbar nicht über die derzeit eingerichteten Softwaresysteme verfügen, die erforderlich sind, um dieses Programm zu diesem Zeitpunkt tatsächlich effizient umzusetzen.

Wie unterscheidet sich OSS von IOSS?

Die One-Stop-Shop (OSS) -Plattform ähnelt IOSS mit dem Ziel, die Deklaration und die Zahlung der Mehrwertsteuer für B2C-Verkäufe bis zu einem Wert von 150 € zu vereinfachen. Die OSS-Plattform wurde jedoch speziell für Händler mit Sitz in der EU entwickelt, die Waren an Kunden verkaufen, die sich auch innerhalb der EU befinden.

Abhängig von Ihrem Standort müssen Sie möglicherweise entweder eine IOSS- oder OSS-Nummer verwenden.

Wie verwende ich meine IOSS/OSS-Nummern für Bestellungen?

Sie können uns Ihre IOSS- oder OSS-Nummern mitteilen, indem Sie Aktualisierung Ihrer Firmendaten in Ihrem Prodigi-Konto. Diese Daten werden dann automatisch für alle anwendbaren Bestellungen verwendet.

Berechnet Prodigi US-Umsatzsteuer?

Prodigi berechnet US-Umsatzsteuer auf alle Bestellungen, die an US-Adressen geliefert werden, es sei denn, Sie können einen Befreiungsnachweis vorlegen.

Wenn Sie für die US-Umsatzsteuer registriert sind und uns für jeden Staat, in dem Sie registriert sind, eine Befreiungsbescheinigung vorlegen können, müssen Sie keine US-Umsatzsteuer zahlen. Freistellungsbescheinigungen können per E-Mail an tax@prodigi.com. Sie müssen auch Ihren Onlineshop aktualisieren, um die US-Umsatzsteuer zu berechnen. Dies wird von den meisten großen E-Commerce-Plattformen wie Shopify, WooCommerce usw. unterstützt.

Wenn Sie über einen Marktplatz verkaufen, der dem Käufer automatisch die US-Umsatzsteuer berechnet, wenden Sie sich bitte an tax@prodigi.com.

Sie können uns auch eine E-Mail an tax@prodigi.com bei Fragen zu Freistellungsbescheinigungen.

Wie viel US-Umsatzsteuer wird mir in Rechnung gestellt?

Prodigi berechnet Ihnen die Gebühren basierend auf dem Wert der Artikel, die wir an Sie verkaufen, und die Rechnungen enthalten gegebenenfalls den US-Umsatzsteuersatz des Zielstaates jeder Bestellung. Wir haben eine vollständige Liste der US-Umsatzsteuersätze nach Bundesstaaten zusammengestellt hier, damit Sie herausfinden können, ob und wie viel Ihnen in Rechnung gestellt wird.

Muss ich mich für die US-Umsatzsteuer registrieren?

Wenn Sie derzeit nicht für die US-Umsatzsteuer registriert sind, sollten Sie sich rechtlich / buchhalterisch beraten lassen, ob Sie dies tun sollten.