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Vorankündigung: Änderungen der EU–Steuervorschriften bzgl. VAT bzw. MwSt.

Vorankündigung: Änderungen der EU–Steuervorschriften bzgl. VAT bzw. MwSt.
24 June 2021

Wir versprechen, dass wir nicht immer Blogbeiträge über Steuern schreiben, aber wir wollen dich darüber informieren, dass es einige wichtige Änderungen bzgl. dem Versand von Gütern in die EU geben wird.

Bevor wir anfangen, gilt zu beachten, dass die nachfolgenden Informationen keine steuerrechtliche, rechtliche oder fachliche Beratung darstellen und deshalb auch nicht als solche verwendet werden dürfen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung aller Prodigi Geschäftskundinnen und Geschäftskunden, bei der Ausstellung von Umsatzsteuer–Rechnungen oder VAT– bzw. MwSt.–Rechnungen hinsichtlich ihrer Transaktionen alle gesetzlichen Vorgaben und Umsatzsteueranforderungen einzuhalten.

So, da wir nun den Haftungsausschluss abgehakt haben, lass uns über Steuern reden.

Was wird sich ändern?

Ab dem 1. Juli 2021 ändert die Europäische Union (EU) die Verfahren, wie die Value Added Tax (VAT, dies entspricht der deutschen Mehrwertsteuer (MwSt.)) in Bezug auf den Warenversand in die EU gehandhabt wird. Diese Änderungen sollten, im Großen und Ganzen, vorteilhaft sein und werden primär die Importe von Unternehmen an Verbraucher (sog. Business–to–Consumer (B2C)–Importe) betreffen.

Die derzeitige VAT– bzw. MwSt.–Befreiung für in die EU importierte Waren mit einem Wert bis zu €22 wird gestrichen. Dies bedeutet, dass solche Warensendungen von nun an der MwSt. unterliegen. Waren mit niedrigem Wert benötigen ebenfalls eine formelle Zollabfertigung, wenn auch die meisten Waren mit einem Wert bis zu €150 weiterhin von Zollgebühren befreit bleiben werden.

Die EU startet dazu eine Import One–Stop Shop (IOSS) Plattform, die sog. einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS), um die Erklärung und Zahlung der MwSt. für B2C–Importe bis zu einem Wert von €150 zu vereinfachen.

Als Voraussetzung für die Nutzung dieser Plattform musst du dich bei einem einzelnen EU–Mitgliedsstaat registrieren, um die MwSt. deiner Verkäufe EU–weit bearbeiten zu können. Die Nutzung dieser IOSS–Plattform ist freiwillig und nicht zwingend vorgeschrieben. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, sich in jedem einzelnen Land, in das man Waren verkauft, für die Abführung der MwSt. zu registrieren.

Die IOSS–Registrierung ermöglicht es dir, beim Warenverkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU den richtigen MwSt.–Betrag für diesen Verkauf von der Verbraucherin bzw. dem Verbraucher zum Zeitpunkt der Transaktion zu erheben. Diese MwSt. kann dann innerhalb der periodisch anfallenden Steuererklärungen angegeben und bezahlt werden. Warensendungen mit einer gültigen IOSS–Nummer (sog. IOSS–MwSt.–Identifikationsnummer) und einem Sachwert, der €150 nicht übersteigt (Bitte beachten: dies ist nur ein Modell für Waren mit einem niedrigen Wert), unterliegen deshalb nicht der Einfuhrumsatzsteuer – da die MwSt. in Abhängigkeit vom Bestimmungsort (d. h. dem EU-Mitgliedsstaat, in den die Waren geliefert werden) berechnet wird – was möglicherweise den Güterverkehr durch den Zoll beschleunigt.

Die Registrierung auf der IOSS–Plattform ist nicht zwingend und du kannst dich dafür entscheiden, die MwSt. auf EU–Importe weiterhin so zu erklären und zu bezahlen, wie du das momentan machst.

Zusammenfassung:

  • Alle in die EU importieren Waren werden der MwSt. unterliegen, unabhängig von ihrem Wert.
  • Es gibt eine neue Verantwortung für Online–Marktplätze, sicherzustellen, dass die MwSt. beim Warenverkauf durch Nicht–EU–Unternehmen an EU–Verbraucherinnen und –Verbraucher auf diesen Plattformen erhoben d. h. eingefordert wird.
  • Gemäß der Definitionen dieses Steuermodells ist Prodigi kein Online–Marktplatz und ist deshalb auch nicht für individuelle Transaktionen haftbar.
  • Unternehmen können das elektronische Import One-Stop Shop (IOSS) Portal (die sog. einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS)) ab dem 1. Juli 2021 nutzen, um ihre E–Commerce–Verpflichtungen bzgl. der MwSt. beim Fernabsatz von importierten Waren zu erfüllen.
  • Dies bedeutet, dass du den richtigen MwSt.–Betrag für EU–Transaktionen in Abhängigkeit vom Mehrwertsteuersatz des Ziellands, in das die Waren geliefert werden, berechnen und erheben musst.
  • Zollvorschriften werden sich ändern, was bedeutet, dass die Einfuhrumsatzsteuer, die auf Waren mit einem Wert bis zu €150 veranschlagt wird, dem Einfuhrumsatzsteuersatz des Ziellands entsprechen muss.

Wie kann ich mich auf diese Änderungen vorbereiten?

  1. Bestimme, welche Bereiche deines Unternehmens von den neuen EU–MwSt.–Vorschriften betroffen sind.
  2. Beurteile die MwSt.–Buchführungsverpflichtungen für die EU. Höchstwahrscheinlich werden neue Systeme für die Identifizierung und Anwendung der angemessenen Mehrwertsteuersätze in mehreren Gerichtsbarkeiten erforderlich sein. Wie du weißt, ist das nicht für jedes Land gleich.
  3. Erwäge, dich für die IOSS–Plattform zu registrieren, falls du eine einzige Anmeldung zur Bezahlung der MwSt. innerhalb der EU für B2C–Warensendungen bis zu einem Wert von €150 möchtest.
  4. Überprüfe und widerrufe gegebenenfalls andere existierende ausländische EU–VAT– bzw. EU–MwSt.–Registrierungen, wenn du diese durch eine einzige IOSS–Registrierung ersetzen möchtest.

Was passiert, wenn ich gar nichts unternehme?

  • Für die meisten Kundinnen und Kunden wird diese Änderung möglicherweise geringe Auswirkungen haben, weil du unser globales Produktsortiment nutzen wirst, und diese Produkte werden bereits in der EU hergestellt. Wenn du jedoch in der EU ansässig bist und innerhalb von EU–Mitgliedsstaaten Waren versenden möchtest, dann kann eine OSS–Nummer erforderlich sein, abhängig davon, wie dein MwSt.–System aufgebaut ist und wie du dafür angemeldet bist.
  • Wenn Importe ohne deine zugehörige IOSS–Nummer versandt werden, dann entfallen für diese Warensendungen möglicherweise etwas längere Abwicklungszeiten.
  • Deine Endkundin bzw. dein Endkunde ist außerdem für zusätzlich anfallende Steuern abhängig vom Wert der versandten Waren verantwortlich.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Es gibt sehr viele nützliche Informationen online, aber dieses Video bietet dir einen detaillierten Überblick.

Wenn man sich für dieses Modell von außerhalb der EU registriert, dann gilt Irland als bevorzugte Option für viele Unternehmen. Die Niederlande sind anscheinend eine gute Alternative – obwohl erwähnt werden muss, dass viele Mitgliedsstaaten angeblich im Moment noch nicht die Softwaresysteme eingerichtet haben, die nötig sind, um dieses Programm tatsächlich effizient umzusetzen.

Kurz gesagt ist die Rechtsvorschrift dafür konzipiert, den Handel einfacher und unkomplizierter zu gestalten, wobei offensichtlich auch die Steuereinnahmen der Mitgliedsstaaten erhöht werden.

Hier bei Prodigi arbeiten wir intensiv daran, dass der Übergang deines Unternehmens in dieses neue Steuermodell – und die für die Weiterleitung der IOSS/OSS-Information an die relevanten Behörden benötigten Software– und Versandsysteme – so einfach wie möglich gemacht wird.

Du kannst uns deine IOSS– oder OSS–Nummern mitteilen, indem du die Kontaktdaten deines Unternehmens auf deinem Prodigi-Konto aktualisierst. Diese Information wird dann automatisch für alle entsprechenden Bestellungen verwendet.